Glätte entsteht in Minuten. Wir sind vorher da.
Glätte durch Frost, gefrierenden Regen oder Reif tritt oft schneller auf als erwartet, besonders in Hamburg, wo milde Temperaturen und maritime Feuchtigkeit plötzliche Temperaturstürze begünstigen. Wer als Eigentümer oder Verwalter die Verkehrssicherungspflicht trägt, haftet für Stürze, die durch unzureichende Glättebeseitigung entstehen.
Wir unterscheiden zwischen zwei Einsatzmodi: Beim präventiven Streuen beobachten wir die Wettervorhersagen und reagieren bereits bei angekündigtem Frost oder Eisregen, bevor Glätte sichtbar wird. Beim reaktiven Einsatz werden unsere Teams bei akut gemeldeten Glatteislagen sofort aktiviert.
Beide Modi sind im Saisonvertrag enthalten. Sie müssen sich um nichts kümmern: Weder Wetterbeobachtung noch Einsatzentscheidung noch Dokumentation. Das übernehmen wir vollständig.
Glättearten und Einsatzsituationen
- Reifglätte nach Nachtfrost (häufig in HH-Harburg, Rahlstedt, Bergedorf)
- Überfrierender Regen und Eisregen
- Festgetretener Schnee, der zu Eis wird
- Morgeneis bei Temperaturen knapp unter 0 °C
- Gefährliche Stellen an Schattenlagen, Unterführungen und Brücken
- Nachmittags- und Abendeis nach tagsüblichem Auftauen
Haftung: Was Eigentümer wissen müssen
Grundstückseigentümer und Verwalter in Hamburg sind nach dem HmbSAG verpflichtet, anliegende Gehwege von Glätte zu befreien: werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet bei Stürzen nach § 823 BGB auf Schadensersatz. Eine übertragene Winterdienstpflicht schützt nur dann vor Haftung, wenn ein ordentlich dokumentierter Winterdienstvertrag vorliegt und der Dienstleister nachweisbar tätig war.
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Haftungsschutz durch Dokumentation
Unsere GPS-Protokolle belegen lückenlos, wann und wo Glättebeseitigung stattgefunden hat. Entscheidend im Schadensfall vor Gericht oder gegenüber der Versicherung.