Viele Eigentümer greifen im Winter intuitiv zum Streusalz. Es wirkt schnell, ist günstig und weit verbreitet. In Hamburg ist es auf öffentlichen Gehwegen aber in den meisten Fällen verboten. Wer trotzdem streut, riskiert ein Bußgeld, und schützt sich damit trotzdem nicht besser vor Haftungsansprüchen als mit erlaubten Mitteln.

Was das HmbSAG zum Streumittel vorschreibt

Das Hamburgische Straßenreinigungsgesetz (HmbSAG) schreibt in §17 Abs. 3 vor, dass auf öffentlich gewidmeten Gehwegen primär abstumpfende Mittel einzusetzen sind. Das Ziel ist Umweltschutz: Streusalz gelangt in Böden, Grundwasser und Baumwurzeln, schädigt Straßenbeläge und ist gefährlich für Haustiere.

Die Regelung gilt für alle sieben Hamburger Bezirke gleichermaßen. Ausnahmen sind eng begrenzt und müssen auf dem jeweiligen Grundstück sachlich begründet sein.

Welche Streumittel in Hamburg erlaubt sind

Zugelassen sind abstumpfende Mittel, die Glätte mechanisch reduzieren, ohne das Eis aufzulösen:

  • Splitt (Körnung 2 bis 5 mm): Das gebräuchlichste Mittel. Günstig, effektiv, gut zu entsorgen.
  • Sand: Feiner als Splitt, wirkt auf glattem Untergrund gut, kann Gullis verstopfen.
  • Sabomasand (Sand-Splitt-Gemisch): Kombination aus beiden, guter Kompromiss.
  • Granulat aus Naturstein oder Glas: Aufwendiger, aber besonders schonend für Belag und Umgebung.

Wichtig: Diese Mittel müssen nach dem Ende der Glättegefahr entfernt werden. Liegengebliebener Splitt auf dem Gehweg ist eine eigene Ordnungswidrigkeit.

Wann Streusalz ausnahmsweise erlaubt ist

Das HmbSAG erlaubt den Einsatz von Tausalz nur bei extremer Glätte, wenn abstumpfende Mittel nachweislich nicht ausreichen, um die Verkehrssicherheit herzustellen. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. In der Praxis muss die extreme Glättesituation erkennbar und dokumentiert sein.

Auf rein privaten Flächen, also auf Grundstücksflächen ohne öffentliche Widmung, gelten die Einschränkungen nicht in gleichem Maß. Viele Gewerbetreibende nutzen auf ihren Privatparkplätzen und internen Wegen Salz, während die öffentlich zugänglichen Gehwege davor mit Splitt gestreut werden.

Was passiert, wenn Sie Streusalz auf dem Gehweg verwenden

Kontrollen finden vor allem nach Schneefällen und Glättelagen statt. Bezirkliche Außendienste prüfen, ob geräumt wurde und welches Mittel eingesetzt wurde. Wer mehrfach auffällt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen.

Abgesehen vom Bußgeld schützt Sie Streusalz haftungsrechtlich nicht besser als erlaubte Mittel. Für die Frage, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind, zählt allein, ob die Fläche rutschsicher war, nicht womit. Ein gut gestreuter Splitt-Belag erfüllt die Anforderungen genauso wie Salz, ist aber legal.

Streudienst mit zugelassenen Mitteln

Allovia setzt standardmäßig Splitt und Sabomasand ein. Auf Wunsch vollständig salzfrei, dokumentiert nach jedem Einsatz.

Zum Streudienst

Mehr zur Räumpflicht insgesamt finden Sie in unserem Artikel Räumpflicht in Hamburg. Zum Thema Dokumentation lesen Sie GPS-Nachweis im Winterdienst.